Häufige Fragen
Die Fragen, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Das hängt davon ab, wie schwer Ihre Zielgruppe telefonisch zu erreichen ist und wie viele Gespräche pro Woche wir führen. Beides klären wir im Erstgespräch und halten es schriftlich fest, bevor der erste Anruf rausgeht. Einen Pauschalpreis zu nennen, ohne Ihre Zielgruppe zu kennen, hieße raten — und Sie würden ihn später zu Recht korrigiert haben wollen.
Wann gilt ein Termin als abrechenbar?
Wenn die Person für das Thema entscheidungs- oder mitentscheidungsbefugt ist, weiß mit wem sie spricht und worum es geht, Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigt sind, das Unternehmen die vorab vereinbarten Kriterien erfüllt, es kein Bestandskunde und keine Dublette ist und das Gespräch dokumentiert wurde.
Welche Unternehmen zählen und welche nicht, legen Sie fest — vor dem ersten Anruf, schriftlich. Bei erfolgsabhängiger Vergütung gibt es genau einen Streitpunkt, und das ist dieser. Wir klären ihn lieber vorher.
Was passiert, wenn ein Termin nicht zustande kommt?
Auch das regeln wir vorab. Sie können einen Termin innerhalb einer vereinbarten Frist schriftlich beanstanden, wenn er eines der Kriterien nicht erfüllt. Ein zu Recht beanstandeter Termin wird nachgeliefert, nicht erstattet. Sagt dagegen Ihre Seite ab, verlegt oder erscheint nicht, gilt der Termin als durchgeführt — darauf haben wir keinen Einfluss.
Nicht als Beanstandungsgrund gilt, dass der Gesprächspartner nicht gekauft hat. Verkauft wird bei Ihnen.
Garantieren Sie eine bestimmte Anzahl an Terminen?
Nein. Eine Zusage über Termine wäre eine Zusage über das Verhalten fremder Menschen, und die kann niemand seriös geben. Zusagen lässt sich der Aufwand: eine feste Zahl an Anrufen oder Stunden pro Woche. Was daraus realistisch wird, sagen wir Ihnen vorher — und im Zweifel eher zu vorsichtig als zu optimistisch.
Verkaufen Sie auch, oder nur den Termin?
Nur den Termin. Wir führen den Erstkontakt und übergeben das Gespräch an Sie. Angebot, Verhandlung und Abschluss bleiben bei Ihnen — niemand kennt Ihr Angebot so gut wie Sie selbst, und ein Dritter, der im Erstgespräch zu viel verspricht, kostet Sie den Kunden später.
Woher kommt die Anrufliste?
Von Ihnen, oder wir erarbeiten sie gemeinsam. In beiden Fällen legen Sie vorher fest, welche Unternehmen infrage kommen, und schließen Bestandskunden sowie laufende Gespräche aus. Ohne diese Ausschlussliste lässt sich hinterher nicht sauber trennen, was neu ist und was nicht.
Ist telefonische Akquise im B2B überhaupt erlaubt?
Im geschäftlichen Verkehr ist ein Werbeanruf zulässig, wenn eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Deshalb rufen wir ausschließlich Unternehmen an, deren Geschäftstätigkeit einen sachlichen Bezug zu Ihrem Angebot hat, und dokumentieren jeden Kontakt. Privatpersonen rufen wir nicht an.
Wir sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Zielgruppe unter diese Voraussetzung fällt, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch.
Wie sicher sind meine Daten?
Verarbeiten wir Kontaktdaten aus Ihrem Bestand, schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Jede Person, die für uns an Ihren Daten arbeitet, wird vor dem ersten Zugriff schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir arbeiten in abgesicherten Systemen, nie über private Messenger oder private Mailkonten.
Wie fangen wir an?
Mit einem Erstgespräch von etwa fünfzehn Minuten, kostenlos und unverbindlich: wer angerufen werden soll, was als Termin zählt, was realistisch ist. Passt es, halten wir den Rahmen schriftlich fest und starten mit einem begrenzten Testlauf. So sehen Sie, was ankommt, bevor Sie sich binden.
Arbeiten Sie nur in Baden-Württemberg?
Unser Sitz ist in Pforzheim. Da die Arbeit am Telefon stattfindet, sind Mandate im gesamten deutschsprachigen Raum möglich.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir antworten ohne Umschweife.