Terminvereinbarung
Sie geben vor, welche Unternehmen infrage kommen. Wir rufen an, sprechen mit der entscheidungsbefugten Person und klären, ob ein Gespräch mit Ihnen sinnvoll ist. Sie bekommen den Termin übergeben und führen ihn selbst. Verkauft wird bei Ihnen.
- Zielliste von Ihnen oder gemeinsam erarbeitet
- Bestandskunden und laufende Gespräche schließen Sie vorab aus
- Ein fester Ansprechpartner, der für Sie telefoniert
- Übergabe mit Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und Gesprächsnotiz
- Feste Anrufzeiten pro Woche, monatliche Abrechnung
- Einstieg über einen begrenzten Testlauf
Was als Termin zählt
Bei erfolgsabhängiger Vergütung gibt es genau einen Streitpunkt: Wann ist ein Termin ein Termin? Wir klären das vorher statt hinterher. Ein Termin wird nur abgerechnet, wenn er alle diese Punkte erfüllt.
- Die Person ist entscheidungs- oder mitentscheidungsbefugt
- Sie weiß, mit wem sie spricht und worum es geht
- Datum, Uhrzeit und Format sind schriftlich bestätigt
- Das Unternehmen erfüllt die vorab vereinbarten Kriterien
- Kein Bestandskunde und keine Dublette
- Das Gespräch ist dokumentiert
Dazu vereinbaren wir eine Frist, in der Sie einen Termin schriftlich beanstanden können. Ein zu Recht beanstandeter Termin wird nachgeliefert.